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Wenn's dem Tier gut gehen soll

AGB / Behandlungsvertrag

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Indem Sie mit mir einen Termin vereinbaren erklären Sie sich mit diesen AGB automatisch einverstanden.
§2 Anwendung der AGB
Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker/Physiotherapeut und Kunde als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 3 Behandlungsvertrag
Durch das Anwenden von Kenntnissen und Fähigkeiten der Heilkunde in Bezug auf Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierphysiotherapeut/Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit Heilung des betroffenen Tieres. Dies gilt auch für die Tierheilkundliche als auch physiotherapeutische Behandlung.
Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. (wie bei jedem Tierarzt auch nicht)
Das Honorar ist für die jeweils erbrachte Dienstleistung genau wie bei jedem Tierarzt kein Erfolgshonorar.
Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und 612 BGB sowie auf den Grundlagen der AGB.
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 weise ich darauf hin:
Ein Tierheilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz, er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.
Bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art, handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist.
§ 4 Haftung des Behandlers
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind soweit nach BGB zulässig ausgeschlossen.
Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind.Deshalb wird ein subjektiver Erfolg nicht garantiert.                                                                          Der Bereich Physiotherapie ist schulmedizinisch anerkannt.
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies auch für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der Tierheilpraktiker/Physiotherapeut kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Der THP/Physio ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzureichend erteilt und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
§ 6 Terminvereinbarungen
Untersuchungs - bzw. Behandlungs- oder Beratungstermine aller Art gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese telefonisch, mündlich oder schriftlich von mir bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung darüber. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des Tierheilpraktikers nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig mindestens 24 Stunden vorher absagen.
Diese Regelung gilt sowohl für Hausbesuche, als auch für Termine, welche für eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung vereinbart wurden. Werden diese Termine seitens des Kunden nicht eingehalten, kann der Tierphysiotherapeut/Tierheilpraktiker ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
§ 7 Rücktritt bei Hausbesuchen
Tritt der Kunde bei Ankunft des THP/Physio von den Behandlungsvertrag zurück, so wird eine Aufwandsentschädigung von 25,00 € fällig.Tritt der Kunde erst bei Ankunft des Tierheilpraktikers von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle zu erwartende Honorar berechnet. Sagt der Kunde nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, wird ein Ausfallhonorar von 50 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von der Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).
§ 8 Zahlungsbedingungen
Der THP/Physio hat für seine Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar.
Das Honorar ist jeweils nach der Untersuchung/ Behandlung in bar zu bezahlen.                                                    Die Höhe ist auf der ausgehängten Preisliste zu ersehen bzw. bei mir zu erfragen.
§ 9 Gesetzliche Vorschriften
Auf Grund gesetzlicher Vorschrift (§ 43 AMG i.d.F.der 8 . Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist.
Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar.
Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die vom THP/Physio empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§43 AMG i. d. F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG2016) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dem Tierheilpraktiker nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass das Tierheilpraktikerhonorar grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthält. Eine Herausrechnung oder Spezialisierung ist daher nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den Tierheilpraktiker ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden, für verordnete oder empfohlene Arzneimittel, stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das Gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Geschäften bezogen werden. Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er fachlich nicht überwacht (z. B. Laborleistungen) dann ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarleistungen geltend zu machen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen.
Gemäß gesetzlichen Vorschriften des Tierarzeneimittelgesetz erfolgen oben genannte Abgaben, Direktverabreichungen oder ähnliches nur nach vorhergehender Rücksprache des Tierhalters/Tierhalterin mit dem mitbehandelnden Tierarzt/Tierärztin. Der behandelnde Tierheilpraktiker/Physiotherapeut geht bei Zustandekommen des Behandlungsvertrags automatisch von der Kenntnis und Umsetzung des Tierarzeneimittelgesetzes durch den Tierhalter aus.
In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Auskunftspflicht des THP/Physio
Der Tierphysiotherapeut/Tierheilpraktiker ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung.
Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergeben werden.
10. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte nur ausschließlich mit schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.
11. Veranstaltungen und Seminare
Die Anmeldung erfolgt über Kontaktformular, Email oder telefonisch. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bei der Anmeldung sind folgende Daten anzugeben: Name, Anschrift, Veranstaltung und Datum der Veranstaltung.
Die Teilnahmegebühr ist per Vorkasse fällig.
Rücktritt ist möglich bis 3 Tage vor Veranstaltungstermin. Wenn eine Verhinderung durch Erkrankung vorliegt ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Ansonsten besteht keine Möglichkeit auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
57290 Neunkirchen, Amtsgericht Siegen



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